In Deutschland verkaufen, ohne in die Fallen zu treten.
Für Schweizer Unternehmen, die den Schritt über die Grenze machen. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten auf Sie zukommen, und übernehmen den Betrieb auf der deutschen Seite.
- Für
- Schweizer Unternehmen
- Umfang
- Vom Erstgespräch bis zum Versand
- Standort
- Rheinfelden (Baden)
Warum der Schritt über die Grenze grösser ist, als er aussieht
In der Schweiz läuft Ihr Geschäft. In Deutschland gelten andere Regeln, und kaum eine davon meldet sich, bevor Sie gegen sie verstossen.
-
In Deutschland gilt EU-Recht, und das ist oft strenger.
Steuern, Zoll, Produktsicherheit und Verbraucherrecht folgen EU-Regeln. Die DSGVO ist nur das bekannteste Beispiel.
-
Vieles beantragen Sie selbst. Aber nicht alles ohne deutsche Anschrift.
Eine Schweizer Firma bekommt die meisten Nummern direkt. Für einige Pflichten braucht es aber eine Adresse in Deutschland oder einen Vertreter mit Sitz in der EU.
-
Die Liste wird länger, nicht kürzer.
Seit Juni gilt der Widerrufsbutton, seit August die KI-Kennzeichnung, ab 27. September der Gewährleistungshinweis. Verstösse werden in Deutschland abgemahnt, oft von Mitbewerbern.
Was auf Sie zukommt
Ein Überblick über die Pflichten, auf die Schweizer Unternehmen am häufigsten stossen. Nicht jede trifft jeden, aber jede sollte einmal geprüft sein.
- Selbst machbar
- Braucht Adresse in DE
- Braucht Vertreter in DE/EU
Steuern & Zoll
Bevor die erste Ware über die Grenze geht, müssen Nummern und Rollen stehen.
-
EORI-Nummer
Wer selbst in die EU einführt, braucht sie. Die Schweiz vergibt keine, Sie beantragen sie beim deutschen Zoll, auch ohne Firmensitz in der EU.
Selbst machbar -
Umsatzsteuer-Registrierung (MwSt-Nummer)
Wer aus einem Lager in Deutschland oder verzollt direkt an deutsche Kunden liefert, braucht in der Regel eine deutsche Registrierung. Zuständig für Schweizer Firmen ist das Finanzamt Konstanz, die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern.
Selbst machbar -
Zollvertretung
Wer ohne EU-Sitz selbst einführt, braucht für die Zollanmeldung in der Regel einen indirekten Vertreter mit Sitz in der EU.
Braucht Vertreter in DE/EU -
Einfuhrumsatzsteuer & Fiskalvertretung
Wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet, entscheidet der Warenweg. Ein Fiskalvertreter ersetzt die eigene Registrierung nur, wenn in Deutschland ausschliesslich steuerfreie Umsätze anfallen.
Selbst machbar
Produkt & Verpackung
Was in der Schweiz im Regal stehen darf, darf in der EU nicht automatisch verkauft werden.
-
Verpackungsgesetz & LUCID
Wer verpackte Ware nach Deutschland liefert, muss sich im Register LUCID eintragen. Verpackungen für Privatkunden, auch Versandkartons, müssen zusätzlich bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt lizenziert sein.
Selbst machbar -
Verantwortliche Person (GPSR)
Produkte für Verbraucher in der EU brauchen einen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, dessen Anschrift auf Produkt oder Verpackung steht.
Braucht Vertreter in DE/EU -
Elektrogeräte & Batterien
Eigene Registrierungspflichten. Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen dafür einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen.
Braucht Vertreter in DE/EU -
Kennzeichnung & Pflichtangaben
CE-Zeichen, Warnhinweise und Pflichtangaben auf Deutsch. Was für die Schweiz reicht, reicht für die EU nicht immer.
Selbst machbar
Shop & Verbraucherrecht
Deutsche Kunden haben mehr Rechte, und Mitbewerber achten darauf, dass Sie sie einhalten.
-
DSGVO
Strenger als das Schweizer Datenschutzgesetz: Einwilligung fürs Tracking, Verträge mit Dienstleistern und in vielen Fällen ein Vertreter in der EU.
Braucht Vertreter in DE/EU -
Widerrufsbutton
Seit Juni 2026 müssen Onlineshops eine Widerrufsfunktion anbieten, über die Kunden einen Vertrag direkt im Shop widerrufen können. Technisch umsetzen können wir das mit Ihnen: Shopify & Webentwicklung.
Selbst machbar -
Gewährleistungshinweis
Ab dem 27. September 2026 Pflicht: das einheitliche EU-Label zur gesetzlichen Gewährleistung, sichtbar vor dem Kauf.
Selbst machbar -
KI-Kennzeichnung
Wer Chatbots einsetzt oder Inhalte mit KI erzeugt, muss das nach der EU-KI-Verordnung in bestimmten Fällen offenlegen.
Selbst machbar -
Impressum & Preisangaben
Vollständiges Impressum, Bruttopreise, Grundpreise, Versandkosten. In Deutschland ein häufiger Abmahngrund.
Selbst machbar -
Retouren im Inland
Deutsche Kunden erwarten, ihre Ware innerhalb Deutschlands zurückschicken zu können. Eine Rücksendung in die Schweiz schreckt ab.
Braucht Adresse in DE
Marktplätze & Listings
Amazon und andere Marktplätze prüfen die Pflichten, bevor Sie verkaufen dürfen. Manche nehmen Händler ohne EU-Sitz gar nicht auf.
-
Nachweise im Konto
Marktplätze verlangen USt-IdNr., LUCID-Nummer und bei vielen Produkten die verantwortliche Person, bevor ein Angebot live geht.
Selbst machbar -
Listings auf Deutsch
Titel, Pflichtangaben und Suchbegriffe für deutsche Kunden. Eine Übersetzung aus dem Schweizer Shop trifft selten, wonach gesucht wird. Wer das abgeben will: Marktplatz-Management.
Selbst machbar -
Lieferzeit
Wer aus der Schweiz verschickt, verliert bei Lieferzeit und Versandkosten meist gegen Anbieter mit Lager in Deutschland.
Braucht Adresse in DE
Diese Übersicht dient der Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Pflichten Sie tatsächlich treffen, hängt von Ware, Warenweg, Verkaufskanal und Kundschaft ab. Stand: September 2026.
Die Nummern beantragen Sie. Die Adresse in Deutschland haben Sie bei uns.
Die meisten Registrierungen bekommt eine Schweizer Firma direkt. Woran es im Alltag scheitert, ist oft etwas anderes: eine Anschrift auf der deutschen Seite, an der Ware, Post und Rücksendungen ankommen, und ein Ansprechpartner, der sich um sie kümmert. Genau das ist unser Standort in Rheinfelden (Baden), 15 Kilometer von Basel, direkt an der Grenze.
- Geschäftsadresse mit Postannahme in Deutschland
- Verzollung aus der Schweiz im eigenen Haus
- Lager, Versand und Retouren auf der deutschen Seite
- Ein Ansprechpartner, der beide Seiten der Grenze kennt
Sie steigen dort ein, wo Sie gerade stehen
Vom ersten Gespräch bis zur ersten Lieferung an einen deutschen Kunden. Wer den Weg schon kennt, steigt später ein.
- 01
Erstgespräch
Sie erzählen, was Sie verkaufen, wie und an wen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Unverbindlich
- 02
Pflichten-Check
Wir gehen Sortiment, Warenweg und Kanäle durch und zeigen, welche Pflichten Sie treffen und in welcher Reihenfolge.
Beratung nach Aufwand
Optional: ein Abgleich, ob neue Pflichten dazugekommen sind
- 03
Umsetzung
Sie beantragen, was nur Sie beantragen können. Wir richten Adresse, Lager und Zollabwicklung ein.
- 04
Laufender Betrieb
Ware kommt bei uns an, wird verzollt, gelagert und verschickt. Auf neue Pflichten weisen wir Sie hin.
DECH Commerce im Vergleich
Wer aus der Schweiz nach Deutschland verkauft, hat im Kern drei Wege. So schneiden sie ab.
| Kriterium | DECH Commerce | Alles selbst organisieren | Grosser Fulfillment-Dienstleister |
|---|---|---|---|
| Überblick über Pflichten wie EORI, LUCID, GPSR und DSGVO | Ja Teil der Beratung | Teilweise selbst erarbeiten | Teilweise selten Teil der Leistung |
| Adresse und Postannahme in Deutschland | Ja Ja | Teilweise eigener Dienstleister nötig | Teilweise nur für Ware |
| Verzollung aus der Schweiz im eigenen Haus | Ja Ja | Teilweise über Spediteur | Teilweise selten im Haus |
| Lager, Versand und Retouren in Deutschland | Ja Ja | Nein Nein | Ja Ja |
| Auch für kleine Mengen | Ja Ja | Ja Ja | Teilweise oft Mindestmengen |
| Fester Ansprechpartner, der die Schweiz kennt | Ja Ja | Nein Nein | Teilweise oft Ticketsystem |
| Unterm Strich | Pflichten klären und Betrieb abgeben, aus einer Hand. Anfrage starten | Günstig, solange Sie jede Pflicht selbst recherchieren und nachhalten. | Stark bei grossen Mengen. Die Pflichten bleiben bei Ihnen. |
Gefragt und beantwortet
Häufige Fragen zum Markteintritt
Die Antworten geben den Regelfall wieder. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Ware, Warenweg und Kundschaft ab.
- Braucht ein Schweizer Unternehmen eine EORI-Nummer?
- Ja, sobald es Ware selbst in die EU einführt oder als Beteiligter in einer Zollanmeldung steht. Die Schweiz vergibt keine EORI-Nummern. Unternehmen ohne Sitz in der EU beantragen sie deshalb beim Zoll des Mitgliedstaats, in dem sie zuerst Zollgeschäfte abwickeln, für Deutschland also beim deutschen Zoll. Das geht ohne deutsche Firma. Wie der Warenweg danach aussieht, klären wir mit Ihnen, bevor der erste Lastwagen fährt. Mehr unter Verzollung & Grenze.
- Wie kommt eine Schweizer Firma zu einer deutschen USt-IdNr.?
- Über eine Registrierung beim deutschen Finanzamt. Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist dafür zentral das Finanzamt Konstanz zuständig. Ob Sie sich registrieren müssen, hängt davon ab, wie Ihre Ware nach Deutschland kommt und an wen Sie verkaufen. Wer aus einem Lager in Deutschland an deutsche Kunden liefert, kommt in aller Regel nicht darum herum. Die Anmeldung selbst ist Sache Ihrer Steuerberatung. Die Fragen dafür bereiten wir mit Ihnen vor.
- Müssen wir in Deutschland eine Firma gründen?
- Meistens nicht. Viele Schweizer Unternehmen verkaufen ohne deutsche GmbH und ohne Zweigniederlassung. Sie brauchen dafür die richtigen Registrierungen, eine Anschrift, an der Ware und Post ankommen, und für einige Pflichten einen Vertreter in der EU. Ob eine eigene Gesellschaft in Ihrem Fall trotzdem sinnvoll ist, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung.
- Übernehmen Sie die Rolle des Bevollmächtigten oder der verantwortlichen Person?
- Das hängt von der Pflicht ab. Wir stellen Ihnen eine Geschäftsadresse mit Postannahme in Deutschland und wickeln die Verzollung im Haus ab. Für Rollen, die eine gesetzliche Haftung mit sich bringen, etwa die verantwortliche Person nach der Produktsicherheitsverordnung, klären wir mit Ihnen, wer sie übernimmt. Bevor Ware bei uns eingelagert wird, muss diese Rolle besetzt sein.
- Ersetzen Sie Steuerberatung oder Anwalt?
- Nein. Wir kennen die Pflichten aus dem täglichen Betrieb an der Grenze und wissen, wo Schweizer Unternehmen hängen bleiben. Verbindliche Steuer- und Rechtsauskünfte geben Steuerberater und Anwälte. Wir sorgen dafür, dass Sie dort mit den richtigen Fragen ankommen und danach nicht allein mit der Umsetzung sind.
- Was kostet die Beratung?
- Das Erstgespräch ist unverbindlich. Danach wissen Sie, ob und wofür Sie uns brauchen. Die Analyse, welche Pflichten für Ihr Sortiment gelten, und die Begleitung bei der Umsetzung rechnen wir als Beratung ab. Sie erhalten vorher einen Rahmen, mit dem Sie planen können. Lager, Versand und Verzollung laufen danach zu den Konditionen der jeweiligen Leistung.
- Wir verkaufen schon in Deutschland. Lohnt sich das trotzdem?
- Oft gerade dann. Die Pflichten ändern sich laufend, 2026 allein kamen der Widerrufsbutton, die KI-Kennzeichnung und der Gewährleistungshinweis dazu. Ein Abgleich zeigt, wo Lücken sind, bevor ein Mitbewerber sie per Abmahnung findet. Und wenn der Teil klar ist, übernehmen wir das Operative: Lager & Fulfillment, Retouren und Versand.
- Unser Unternehmen sitzt nicht in der Schweiz. Passt das trotzdem?
- Ja. Die meisten unserer Kunden kommen aus der Schweiz, weil unser Standort direkt an der Grenze liegt. Die Pflichten für den deutschen Markt sind aber für alle Unternehmen ohne Sitz in der EU sehr ähnlich, ob aus Grossbritannien oder Übersee. Sprechen Sie uns an.
Die Leistungen dahinter
Wenn der Plan steht,
übernehmen wir den Betrieb.
Beratung ist der Anfang. Danach läuft die Ware über uns: angenommen, verzollt, gelagert und versendet auf der deutschen Seite.
- 01 Geschäftsadresse & Post Eine Anschrift in Deutschland, an der Post und Ware ankommen.
- 02 Verzollung & Grenze Ein- und Ausfuhr, Einfuhrsteuer, verzollt bis zur Empfängeradresse.
- 03 Lager & Fulfillment Wareneingang, Lagerung, Pick & Pack, Versand in DE und EU.
- 04 Shopify & Webentwicklung Shops, Themes, SEO, Tracking und E-Mail, auch WordPress und Astro.
- 05 Marktplatz-Management Listings, Werbung und Aktionen auf Amazon, Otto, Kaufland und Mirakl.
- 06 Onlineshop & Schnittstellen Anbindung Ihres Shops an unser Lager, Bestände live.
Sagen Sie uns,
was Sie brauchen.
Sie schreiben, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob wir der richtige Partner sind, und wenn nicht, wer es wäre. Antwort innerhalb eines Werktags.